Das Anliegen des WPR ist es, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vom LPVG zur Mitbestimmung und Mitwirkung genannten Bereichen zu vertreten und die Arbeitsbedingungen an der Ruhr-Universität stetig zu verbessern.
In diesem Zusammenhang hat der WPR maßgeblich an zentralen Dienstvereinbarungen mitgewirkt und diese mitgeprägt.
Sie bilden auch die Grundlage für den Alltag der WPR-Arbeit, sind Kompass und Maßstab.