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Beamtenrecht

 

Vom WPR werden auch Beamt*innen vertreten, die als wissenschaftlich Beschäftigte ihren Dienst erfüllen. Beispielsweise

  • Akademische Rät*innen, Akademische Oberrät*innen oder Akademische Direktor*innen,
  • Studienrät*innen i. H. (im Hochschuldienst), Oberstudienrät*innen i. H. oder Studiendirektor*innen i. H.,
  • Akademische Rät*innen auf Zeit und Akademische Oberrät*innen auf Zeit,
  • Außerplanmäßige Professor*innen.
Informationen zu Besoldung und Versorgung


Im Zuge der Föderalismusreform (Grund­ge­setz­änderung von 2006) sind Besol­dung, Ver­sor­gung und Lauf­bahnrecht Län­der­sa­che, wobei der Bund lediglich einen Rahmen vorgegeben hat (vgl. Beamtenstatusgesetz).

"Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder: Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen" (Meldung des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2023)

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