Vom WPR werden auch Beamt*innen vertreten, die als wissenschaftlich Beschäftigte ihren Dienst erfüllen. Beispielsweise
Im Zuge der Föderalismusreform (Grundgesetzänderung von 2006) sind Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht Ländersache, wobei der Bund lediglich einen Rahmen vorgegeben hat (vgl. Beamtenstatusgesetz).
"Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder: Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen" (Meldung des Ministeriums für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2023)