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Arbeitsschutz

Ein zentrales Tätigkeitsfeld des WPR ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind vielfältige Aspekte zu beachten:

  • Anwendung der für die Erhaltung der Gesundheit geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und weiterer Regelungen
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze z. B. bei Umbau- und Neubaumaßnahmen
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, z. B. Beteiligung bei arbeitssicherheitlichen und arbeitsmedizinischen Begehungen der Arbeitsplätze, bei Brandschauen mit der Feuerwehr und BLB sowie bei Unfalluntersuchungen
  • Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Anhörung bei Anordnung von amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit
  • Kooperation mit der Unfallkasse und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Dienststellen

Der WPR kooperiert mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten sowie der Unfallkasse und den zuständigen Behörden. Er hat eine lange Erfolgsliste in diesem Tätigkeitsfeld (s. die jährlichen Tätigkeitsberichte)

  • Einsatz für die Beseitigung der Arbeitsplatzbelastung mit Schadstoffen wie PCB oder Asbest
  • Einsatz für die Einrichtung eines Betriebsärztlichen Dienstes und nun einer Betriebsärztin.
    Seit 1.7.2015 ist Frau Dr. Wiegand unsere Betriebsärztin.
  • Durchsetzung von und aktive Beteiligung an Begehungen, Brandschauen, Hausalarmproben und Unfalluntersuchungen
  • Regelung einer ordnungsgemäßen Übertragung von Aufgaben des Arbeitsschutzes an die Beschäftigten. Der WPR hat wiederholt angeregt, das ehrenamtliche Engagement von Beschäftigten für Aufgaben im Arbeitsschutz zu würdigen und entsprechend zu entlohnen.
  • Regelung des Schutzes für werdende Mütter: Messung der PCB-Belastung der Raumluft (ggf. Umzug in unbelasteten Raum bzw. Home-Office) und Analyse der Tätigkeiten u. a. hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen (krebserregend, erbgut-verändernd etc.)
    Weitere Informationen im Zusammenhang mit Fragen zum Mutterschutz erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Wichtig bei einem Arbeitsunfall

Wenn Sie auf dem Campus, auf dem Weg von oder zur RUB verunfallen (z. B. Umknicken oder Sturz wg. kippelnder Gehwegplatten), bitte immer eine Unfallmeldung ausfüllen!

Verbandbuch: Bitte nicht vergessen kleinere Verletzungen (z. B. Schnittwunden) in das Verbandbuch Ihres Bereiches einzutragen (im erste Hilfe-Kasten). Auf diese Weise wird eine Verletzung am Arbeitsplatz gegenüber der Unfallkasse nachgewiesen.

Die Notrufnummer ist: 0234 – 32 23333