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Arbeitsschutz

Ein zentrales Tätigkeitsfeld des WPR ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind zahlreiche Aspekte zu beachten:

  • Anwendung der für die Erhaltung der Gesundheit geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und weiterer Regelungen,
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze z. B. bei Umbau- und Neubaumaßnahmen,
  • Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, z. B. Beteiligung bei arbeitssicherheitlichen und arbeitsmedizinischen Begehungen der Arbeitsplätze, bei Brandschauen mit der Feuerwehr und BLB sowie bei Unfalluntersuchungen,
  • Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  • Anhörung bei Anordnung von amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit,
  • Kooperation mit der Unfallkasse und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Dienststellen.

Der WPR kooperiert mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin sowie der Unfallkasse und den zuständigen Behörden. Er hat eine lange Erfolgsliste in diesem Tätigkeitsfeld (vgl. auch die jährlichen Tätigkeitsberichte des WPR):

  • Einsatz für die Beseitigung der Arbeitsplatzbelastung mit Schadstoffen wie PCB oder Asbest,
  • Einsatz für die Einrichtung eines Betriebsärztlichen Dienstes und einer Betriebsärztin: Seit dem 1. Juli 2015 ist Frau Dr. med. Kirsten Wiegand unsere Betriebsärztin,
  • Durchsetzung von und aktive Beteiligung an Begehungen, Brandschauen, Hausalarmproben und Unfalluntersuchungen,
  • Regelung einer ordnungsgemäßen Übertragung von Aufgaben des Arbeitsschutzes an die Beschäftigten (Der WPR hat wiederholt angeregt, das ehrenamtliche Engagement von Beschäftigten für Aufgaben im Arbeitsschutz zu würdigen und entsprechend zu entlohnen.),
  • Regelung des Schutzes für werdende Mütter: Messung der PCB-Belastung der Raumluft (ggf. Umzug in unbelastete Räumlichkeiten bzw. ins Homeoffice) und Analyse der Tätigkeiten u. a. hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen (krebserregend, erbgutverändernd etc.). Informationen im Zusammenhang mit Fragen des Mutterschutzes erhalten Sie bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Wichtig bei einem Arbeitsunfall

Wenn Sie auf dem Campus, auf dem Weg von oder zur RUB verunfallen (z. B. Umknicken oder Sturz wegen kippelnder Gehwegplatten), geben Sie bitte immer eine Unfallanzeige ab!

Verbandbuch: Bitte vergessen Sie auch nicht, kleinere Verletzungen (z. B. Schnittwunden) in das Verbandbuch Ihres Bereiches einzutragen. Auf diese Weise wird eine Verletzung am Arbeitsplatz gegenüber der Unfallkasse nachgewiesen.

Notrufnummer auf dem Campus: 0234 32-23333.