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Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW)

Die Tätigkeit des WPR basiert auf dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW). Der WPR vertritt die wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten bei personellen Maßnahmen automatisch: Maßnahmen wie Einstellung, Vertragsverlängerung, Versetzung, Stundenaufstockung oder -reduzierung müssen in jedem Fall dem WPR vorgelegt werden. Erst nach Prüfung und Zustimmung durch den WPR wird der Vertrag ausgestellt. Daher ist es wichtig, dass die Beschäftigten sich frühzeitig und persönlich um ihre Vertragsangelegenheiten kümmern! Vertragslücken sind Einkommenslücken - auch im Alter!
 

Landespersonalrätekonferenz (LPKwiss)

Die örtlichen Personalräte der Universitäten und Hochschulen tauschen sich im Rahmen der Landespersonalrätekonferenz (LPKwiss) zu aktuellen Fragen regelmäßig aus. Das WPR-Mitglied Dr. Luzia Vorspel wurde in den Vorstand der LPKwiss gewählt. Auch aktuell unterstützt die LPKwiss die örtlichen Personalräte wirksam insbesondere durch die Organisation von Fortbildungen und Gesprächen mit dem Ministerium.
 

Gesetzestext LPVG NRW