Die Tätigkeit des WPR basiert auf dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG). Der WPR vertritt Sie bei personellen Maßnahmen automatisch: Die Maßnahmen wie Einstellung, Vertragsverlängerung, Versetzung, Stundenaufstockung oder -reduzierung müssen in jedem Fall dem WPR vorgelegt werden. Erst nach Prüfung und Zustimmung durch den WPR wird Ihr Vertrag ausgestellt (weitere Details s. WPR-Info vom 30.6.2011). Kümmern Sie sich also frühzeitig und persönlich um Ihre Vertragsverlängerung! Denken Sie daran: Vertragslücken sind Einkommenslücken - auch im Alter!
Die örtlichen Personalräte der Universitäten und Fachhochschulen tauschen sich auf der Landespersonalrätekonferenz (LPKwiss) zu aktuellen Fragen regelmäßig aus. Unser Mitglied Dr. Luzia Vorspel wurde in den Vorstand der LPKwiss gewählt. Auch in diesem Jahr hat die LPKwiss die örtlichen Personalräte insbesondere durch Organisation von Fortbildungen und Gesprächen mit dem Ministerium wirksam unterstützt.