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Gleichstellung

Gleichstellung ist eine der zentralen Aufgaben des WPR. Er achtet auf die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes und hat Mitbestimmung bei Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.

Nach dem Vorbild der Kieler Universität regte der WPR bereits im Sommer 2003 die Beteiligung an dem Audit Familiengerechte Hochschule an. Seit 2006 ist die RUB als familiengerechte Hochschule von der Hertie-Stiftung zertifiziert. Re-Auditierungen erfolgten im Mai 2009 und 2012. Bemerkenswert an der Zielvereinbarung vom 22.06.2012 ist

  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen befristet beschäftigter Wissenschaftler*innen,
  • die Prozess-Initiierung zur Entwicklung einer Charta der Führungskultur mit besonderer Berücksichtigung familiärer Belange,
  • die breite Kommunikation des Gewinns familienbewusster Führung,
  • eine individuelle und passgenaue Karriereentwicklung, Unterstützung und Vernetzung von Studierenden, (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen sowie Führungskräften und Beschäftigten aus Wissenschaft, Verwaltung und Technik,
  • eine familiengerechte Gestaltung des Campus.

Der WPR beteiligt sich an der Erarbeitung der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung an der RUB – seien es der Rahmenplan oder die dezentralen Pläne. Hier gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten an der RUB.

Die Zertifizierung als familiengerechte Hochschule hat also Einfluss auf Ihre Arbeitsbedingungen. Wir alle sind aufgerufen, die Zertifizierung mit Leben zu erfüllen!

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigt sich beispielsweise bei der Terminierung von Sitzungen, bei der Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeitkonzepten - Telearbeit, Homeoffice - und bei der Organisation der Pflege von Angehörigen oder der Vermittlung von Betreuungsangeboten.

Insbesondere stellen die Kindertagesstätten an der RUB Meilensteine in Richtung einer familiengerechten Hochschule dar (Dienstvereinbarung vom 17.12.2010).

Individuelle Lebensführung und Beruf können durch die Dienstvereinbarung für Ortsflexibles Arbeiten (AB 1455 vom 15.02.2022) besser miteinander vereinbart werden.