NACH OBEN

Gleichstellung

Gleichstellung ist eine der zentralen Aufgaben des WPR. Er achtet auf die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes und hat Mitbestimmung bei Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen insbesondere bei Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.

Nach dem Vorbild der Kieler Universität regte der WPR bereits im Sommer 2003 die Beteiligung an dem Audit Familiengerechte Hochschule an. Seit 2006 ist die RUB als familiengerechte Hochschule von der Hertie-Stiftung zertifiziert. Re-Auditierungen erfolgten im Mai 2009 und 2012. Bemerkenswert an der Zielvereinbarung vom 22.6. 2012:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen befristet beschäftigter Wissenschaftler/innen
  • Prozess-Initiierung zur Entwicklung einer Charta der Führungskultur mit besonderer Berücksichtigung familiärer Belange
  • breite Kommunikation des Gewinns familienbewusster Führung
  • individuelle und passgenaue Karriereentwicklung, Unterstützung und Vernetzung von Studierenden, (Nachwuchs-)Wissenschaftlern/innen sowie Führungskräften und Beschäftigten aus Wissenschaft, Verwaltung und Technik
  • familiengerechte Gestaltung des Campus

Der WPR beteiligt sich regelmäßig bei Erarbeitung der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung an der RUB – sei es der Rahmenplan oder die dezentralen Pläne. Hier gibt es eine gute Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Zertifizierung als familiengerechte Hochschule hat also Einfluss auf Ihre Arbeitsbedingungen: Alle sind aufgerufen, die Zertifizierung mit Leben zu erfüllen!

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigt sich beispielsweise bei der Terminierung von Sitzungen und bei der Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeitkonzepten, von Telearbeit, Home-Office und der Organisation von Pflege von Angehörigen (s. Info vom 28.11.2009) oder der Vermittlung von Betreuungsangeboten. Insbesondere stellt die KiTa der RUB einen Meilenstein in Richtung einer familiengerechten Hochschule dar (s. Dienstvereinbarung vom 11.01.2011).

Individuelle Lebensführung und Beruf können durch die Dienstvereinbarung für Ortsflexibles Arbeiten (Nr. 1455, gültig seit 01.04.2022) besser miteinander vereinbart werden.

Schlüssel für Frauenparkplätze können u. a. über den WPR beantragt werden.