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Arbeitsrecht - TV-L

 

Für Angestellte wird seit dem 1.11.2006 der Tarifvertrag Länder TV-L angewandt. Für die am 31.10.2006 bereits Beschäftigten gilt weiterhin der Überleitungstarifvertrag TV-Ü Länder unter Wahrung früherer Rechte.

Am 9. Dezember 2023 haben die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften ver.di und dbb ein Ergebnis in ihren Verhandlungen erzielt.
 

Das vollständige Einigungspapier mit sämtlichen Regelungen finden Sie hier.