Für Angestellte wird seit dem 1.11.2006 der Tarifvertrag Länder TV-L angewandt. Für die am 31.10.2006 bereits Beschäftigten gilt weiterhin der Überleitungstarifvertrag TV-Ü Länder unter Wahrung früherer Rechte.
Am 9. Dezember 2023 haben die
Das vollständige Einigungspapier mit sämtlichen Regelungen finden Sie hier.