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Sparmaßnahmen

19.10.2026

Geier

Statement des WPR zu den Sparmaßnahmen der RUB

Am 8.10.2026 hat der Kanzler an alle Beschäftigten eine E-Mail mit dem Titel „Financial Sustainability 2035“ versendet, flankiert von vom Rektorat entwickelten Akutmaßnahmen, die sofort in Kraft getreten sind und unmittelbare Auswirkungen auf alle Beschäftigten der RUB haben und insbesondere den Mittelbau hart treffen. Nachzulesen im Serviceportal hier. Die Personalvertretungen (WPR, PR und SBV) wurden am Mittwoch, den 7.10.2026 um 17 Uhr vom Kanzler informiert, dass dieses Akutmaßnahmen-Paket nicht einmal 12 Stunden später in Kraft tritt.

Die vom Rektorat verkündeten Sparmaßnahmen treffen alle Mitarbeitenden der RUB hart, insbesondere auch das wissenschaftliche Personal.

Auf der einen Seite sind es Einzelschicksale befristet beschäftigter Kolleg*innen, die von den kurzfristig verkündeten und unmittelbar wirksamen Einsparungen betroffen sind, indem sie im Anschluss an ihre auslaufenden Verträge nicht weiter finanziert werden. Dies geschieht vielfach natürlich entgegen ihrer Planung und möglicherweise auch entgegen mündlicher Absprachen, die sie in ihren Bereichen mit den Vorgesetzten und Professor*innen getroffen haben.

Neben diesen Einzelschicksalen, über deren Zahl wir uns bisher noch kein Bild machen können, betreffen die Einsparmaßnahmen aber auch alle Kolleg*innen im wissenschaftlichen Bereich, befristet beschäftigte wie dauerhaft angestellte. Durch den Abbau von Personal, was ja der Zweck der Einsparmaßnahmen der temporären Wiederbesetzungssperre und des Dauerstellenmoratoriums ist, entsteht bei gleichbleibenden Aufgaben naturgemäß eine Verdichtung der Arbeitsbelastung. Wir sind uns des hohen Arbeitsethos unserer Kolleg*innen bewusst und befürchten daher, dass es zu Überbelastungen und Selbstausbeutung kommen wird, damit „der Laden weiterläuft“.

Der Personalrat ist bei diesen Einsparmaßnahmen nur mittelbar beteiligt, da es sich bei dem Aussetzen von Wiederbesetzungen befristeter Stellen oder dem Dauerstellenmoratorium eben nicht um konkrete Personalmaßnahmen handelt, bei denen wir in der Mitbestimmung wären. Gleichwohl sehen wir in den beabsichtigten Maßnahmen Eingriffe in die Grundsätze der Personalplanung und eine Mitwirkung des Personalrats gem. §73 (4) LPVG NRW.

Der Kanzler hat (auch den WPR) sehr kurzfristig über die Einsparmaßnahmen informiert. Dies geschah auf der einen Seite bedingt durch die hohe Dringlichkeit, auf der anderen Seite durch die Kandidatur im Exzellenzwettbewerb, die es nicht zu gefährden galt und die letztlich zum Erfolg geführt hat. Jetzt gilt es, sowohl ungebührliche Härten für einzelne Betroffene abzufangen als auch Überbelastung durch Arbeitsverdichtung zu begrenzen. Beides kann nur gelingen, wenn gemeinsam mit dem WPR nach gebotenen Ausnahmen von der strikten Durchsetzung der selbst aufgestellten Regeln gesucht wird und diese umgesetzt werden. Der Feuerwehrfonds mit einem Volumen von Uni-weit 1 Mio. Euro wird dafür vermutlich nicht ausreichen. Gespräche mit den Personalräten und der SBV haben begonnen.

Der WPR wird zeitnah zu diesem Thema eine gesonderte, ausführliche Info an die wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten versenden.

Wir laden alle wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten zur Personalversammlung am 11.11.2026 ein. Der Kanzler hat im Townhall-Meeting am 15.10.2026 Zahlen in den Mittelpunkt gestellt. Wir möchten Menschen in den Mittelpunkt stellen und geben Ihnen im Rahmen der Personalversammlung ein Forum und eine Stimme: Ihren Fragen, Ihren Anliegen und Ihren Sorgen!

Geier
© WPR

Statement des WPR zu den Sparmaßnahmen der RUB

Am 8.10.2026 hat der Kanzler an alle Beschäftigten eine E-Mail mit dem Titel „Financial Sustainability 2035“ versendet, flankiert von vom Rektorat entwickelten Akutmaßnahmen, die sofort in Kraft getreten sind und unmittelbare Auswirkungen auf alle Beschäftigten der RUB haben und insbesondere den Mittelbau hart treffen. Nachzulesen im Serviceportal hier. Die Personalvertretungen (WPR, PR und SBV) wurden am Mittwoch, den 7.10.2026 um 17 Uhr vom Kanzler informiert, dass dieses Akutmaßnahmen-Paket nicht einmal 12 Stunden später in Kraft tritt.

Die vom Rektorat verkündeten Sparmaßnahmen treffen alle Mitarbeitenden der RUB hart, insbesondere auch das wissenschaftliche Personal.

Auf der einen Seite sind es Einzelschicksale befristet beschäftigter Kolleg*innen, die von den kurzfristig verkündeten und unmittelbar wirksamen Einsparungen betroffen sind, indem sie im Anschluss an ihre auslaufenden Verträge nicht weiter finanziert werden. Dies geschieht vielfach natürlich entgegen ihrer Planung und möglicherweise auch entgegen mündlicher Absprachen, die sie in ihren Bereichen mit den Vorgesetzten und Professor*innen getroffen haben.

Neben diesen Einzelschicksalen, über deren Zahl wir uns bisher noch kein Bild machen können, betreffen die Einsparmaßnahmen aber auch alle Kolleg*innen im wissenschaftlichen Bereich, befristet beschäftigte wie dauerhaft angestellte. Durch den Abbau von Personal, was ja der Zweck der Einsparmaßnahmen der temporären Wiederbesetzungssperre und des Dauerstellenmoratoriums ist, entsteht bei gleichbleibenden Aufgaben naturgemäß eine Verdichtung der Arbeitsbelastung. Wir sind uns des hohen Arbeitsethos unserer Kolleg*innen bewusst und befürchten daher, dass es zu Überbelastungen und Selbstausbeutung kommen wird, damit „der Laden weiterläuft“.

Der Personalrat ist bei diesen Einsparmaßnahmen nur mittelbar beteiligt, da es sich bei dem Aussetzen von Wiederbesetzungen befristeter Stellen oder dem Dauerstellenmoratorium eben nicht um konkrete Personalmaßnahmen handelt, bei denen wir in der Mitbestimmung wären. Gleichwohl sehen wir in den beabsichtigten Maßnahmen Eingriffe in die Grundsätze der Personalplanung und eine Mitwirkung des Personalrats gem. §73 (4) LPVG NRW.

Der Kanzler hat (auch den WPR) sehr kurzfristig über die Einsparmaßnahmen informiert. Dies geschah auf der einen Seite bedingt durch die hohe Dringlichkeit, auf der anderen Seite durch die Kandidatur im Exzellenzwettbewerb, die es nicht zu gefährden galt und die letztlich zum Erfolg geführt hat. Jetzt gilt es, sowohl ungebührliche Härten für einzelne Betroffene abzufangen als auch Überbelastung durch Arbeitsverdichtung zu begrenzen. Beides kann nur gelingen, wenn gemeinsam mit dem WPR nach gebotenen Ausnahmen von der strikten Durchsetzung der selbst aufgestellten Regeln gesucht wird und diese umgesetzt werden. Der Feuerwehrfonds mit einem Volumen von Uni-weit 1 Mio. Euro wird dafür vermutlich nicht ausreichen. Gespräche mit den Personalräten und der SBV haben begonnen.

Der WPR wird zeitnah zu diesem Thema eine gesonderte, ausführliche Info an die wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten versenden.

Wir laden alle wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten zur Personalversammlung am 11.11.2026 ein. Der Kanzler hat im Townhall-Meeting am 15.10.2026 Zahlen in den Mittelpunkt gestellt. Wir möchten Menschen in den Mittelpunkt stellen und geben Ihnen im Rahmen der Personalversammlung ein Forum und eine Stimme: Ihren Fragen, Ihren Anliegen und Ihren Sorgen!