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Nachtrag: Teilpersonalversammlung für Lehrbeauftragte am 27. Oktober 2025

09.09.2025

Crowd-2045499 1280

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie die Präsentation der Veranstaltung.

 

 

Am

Montag, 27. Oktober 2025,

findet von 

13.00 bis 14.00 Uhr via Zoom

eine Teilpersonalversammlung für Lehrbeauftragte und Honorarkräfte statt, zu der wir herzlich einladen.

Wir stellen die Dienstvereinbarung zur Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Ruhr-Universität Bochum vom 30.01.2014 vor und informieren über Rechte und Pflichten der Lehrbeauftragten: Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie von dem Honorar (fast immer) Steuern, (immer) Rentenversicherungs-, (fast immer) Krankenversicherungs- und nie Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen? Wussten Sie, dass Titellehre keinesfalls kostenlos sein muss und dass Sie diese nicht geben müssen, wenn Sie an einer anderen Hochschule lehren? Kennen Sie das Herrenberg-Urteil zur Scheinselbstständigkeit und die Statusfeststellungserklärung? Diese und andere Fragen versuchen wir zu beantworten.

Gern können Sie vorab Ihre Fragen an wpr@rub.de stellen.

Die Teilnahme an der Teilpersonalversammlung gilt als vergütete Arbeitszeit für Lehrbeauftragte mit vier und mehr Semesterwochenstunden und für alle Honorarkräfte.

Da der WPR nicht über eine vollständige Liste aller Kontaktdaten verfügt, geben Sie bitte auch Ihren Lehrbeauftragten-Kolleg*innen Bescheid.

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Hier finden Sie die Präsentation der Veranstaltung.

 

 

Am

Montag, 27. Oktober 2025,

findet von 

13.00 bis 14.00 Uhr via Zoom

eine Teilpersonalversammlung für Lehrbeauftragte und Honorarkräfte statt, zu der wir herzlich einladen.

Wir stellen die Dienstvereinbarung zur Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Ruhr-Universität Bochum vom 30.01.2014 vor und informieren über Rechte und Pflichten der Lehrbeauftragten: Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie von dem Honorar (fast immer) Steuern, (immer) Rentenversicherungs-, (fast immer) Krankenversicherungs- und nie Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen? Wussten Sie, dass Titellehre keinesfalls kostenlos sein muss und dass Sie diese nicht geben müssen, wenn Sie an einer anderen Hochschule lehren? Kennen Sie das Herrenberg-Urteil zur Scheinselbstständigkeit und die Statusfeststellungserklärung? Diese und andere Fragen versuchen wir zu beantworten.

Gern können Sie vorab Ihre Fragen an wpr@rub.de stellen.

Die Teilnahme an der Teilpersonalversammlung gilt als vergütete Arbeitszeit für Lehrbeauftragte mit vier und mehr Semesterwochenstunden und für alle Honorarkräfte.

Da der WPR nicht über eine vollständige Liste aller Kontaktdaten verfügt, geben Sie bitte auch Ihren Lehrbeauftragten-Kolleg*innen Bescheid.