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Einladung an alle studentischen Beschäftigten (SHK/WHB) zur Teilpersonalversammlung am 30. April 2024

11.04.2024

Weg zur Uni

Zur schuldrechtlichen Vereinbarung für stud. Beschäftigte (SHK/WHB) der Tarifparteien (12/2023)

Einladung an alle studentischen Beschäftigten (SHK und WHB) zur TEILPERSONALVERSAMMLUNG

am Dienstag, 30. April, um 14.00 Uhr

im Saal 1 des VZ oder hybrid als Videokonferenz (Zoom)

 

  • Was ist eine schuldrechtliche Vereinbarung und nützt mir diese?
  • Wie viele Tage Urlaub habe ich als Hilfskraft und wie lange kann ich den Urlaub übertragen?
  • Warum muss ich meine Arbeitszeit erfassen?
  • Wie lange kann ich längstens beschäftigt werden und wo steht das?
  • Warum bekomme ich keinen Inflationsausgleich?

Liebe Kolleg*innen,

diese und andere Fragen werden während der Teilpersonalversammlung am Dienstag, 30. April 2024, 14:00 Uhr s. t., beantwortet, zu der wir Sie herzlich einladen.

Dr. Luzia Vorspel, stellvertretende Personalratsvorsitzende (WPR) und Vorstandsmitglied der Landespersonalrätekonferenz (LPKwiss) stellt neue und alte Regelungen vor und wird Ihre Fragen beantworten.

Dr. Katinka Netzer, Personalratsmitglied und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Schreibzentrum des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik moderiert die Veranstaltung und nimmt gern Ihre Fragen auf.

Ort (Präsenz): Saal 1, Veranstaltungszentrum

Alternativ via Zoom:

https://ruhr-uni-bochum.zoom.us/j/66318299525?pwd=K09TQldzbjZhcGkxZjhOdG44VzJFZz09

Meeting-ID: 663 1829 9525

Passwort: 553791

Die Veranstaltung führen wir zusammen mit dem SHK-Rat (SHK-Rat@rub.de) durch.

Da wir mit vielen Teilnehmenden rechnen, bitten wir, dass Sie uns bereits jetzt schon vorhandene Fragen, Bemerkungen und Anregungen vorab per E-Mail übermitteln (wpr@rub.de). Wir werden Ihr Anliegen aufnehmen und es in der Teilpersonalversammlung behandeln. Bitte senden Sie während der Teilpersonalversammlung keine Fragen per E-Mail, sondern nutzen Sie bitte die Chat-Funktion für Fragen.

 

Rechtlicher Hinweis: Nach dem Landespersonalvertretungsgesetzt NRW (§ 47) sind die WHB für die Teilnahme an der Teilpersonalverammlung vom Dienst befreit. Fällt die Teilpersonalversammlung außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit, können Sie sich die Zeit als Arbeitszeit anrechnen.

 

Weg zur Uni

Zur schuldrechtlichen Vereinbarung für stud. Beschäftigte (SHK/WHB) der Tarifparteien (12/2023)

Einladung an alle studentischen Beschäftigten (SHK und WHB) zur TEILPERSONALVERSAMMLUNG

am Dienstag, 30. April, um 14.00 Uhr

im Saal 1 des VZ oder hybrid als Videokonferenz (Zoom)

 

  • Was ist eine schuldrechtliche Vereinbarung und nützt mir diese?
  • Wie viele Tage Urlaub habe ich als Hilfskraft und wie lange kann ich den Urlaub übertragen?
  • Warum muss ich meine Arbeitszeit erfassen?
  • Wie lange kann ich längstens beschäftigt werden und wo steht das?
  • Warum bekomme ich keinen Inflationsausgleich?

Liebe Kolleg*innen,

diese und andere Fragen werden während der Teilpersonalversammlung am Dienstag, 30. April 2024, 14:00 Uhr s. t., beantwortet, zu der wir Sie herzlich einladen.

Dr. Luzia Vorspel, stellvertretende Personalratsvorsitzende (WPR) und Vorstandsmitglied der Landespersonalrätekonferenz (LPKwiss) stellt neue und alte Regelungen vor und wird Ihre Fragen beantworten.

Dr. Katinka Netzer, Personalratsmitglied und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Schreibzentrum des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik moderiert die Veranstaltung und nimmt gern Ihre Fragen auf.

Ort (Präsenz): Saal 1, Veranstaltungszentrum

Alternativ via Zoom:

https://ruhr-uni-bochum.zoom.us/j/66318299525?pwd=K09TQldzbjZhcGkxZjhOdG44VzJFZz09

Meeting-ID: 663 1829 9525

Passwort: 553791

Die Veranstaltung führen wir zusammen mit dem SHK-Rat (SHK-Rat@rub.de) durch.

Da wir mit vielen Teilnehmenden rechnen, bitten wir, dass Sie uns bereits jetzt schon vorhandene Fragen, Bemerkungen und Anregungen vorab per E-Mail übermitteln (wpr@rub.de). Wir werden Ihr Anliegen aufnehmen und es in der Teilpersonalversammlung behandeln. Bitte senden Sie während der Teilpersonalversammlung keine Fragen per E-Mail, sondern nutzen Sie bitte die Chat-Funktion für Fragen.

 

Rechtlicher Hinweis: Nach dem Landespersonalvertretungsgesetzt NRW (§ 47) sind die WHB für die Teilnahme an der Teilpersonalverammlung vom Dienst befreit. Fällt die Teilpersonalversammlung außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit, können Sie sich die Zeit als Arbeitszeit anrechnen.