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Eintragung von Corona-Infektionen in den Meldeblock (ehemals Verbandsbuch)

14.06.2022

Rub

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend eine Information, die von der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten mitgeteilt wurde:

Die Unfallkassen haben sich bundesweit darauf verständigt, dass symptomlose Corona-Infektion, deren Ursache sich aus dem Arbeitszusammenhang ergibt, nicht mehr als Unfall/Betriebskrankheit gemeldet werden sollen, sondern es wird dazu geraten, diese Infektion in den Meldeblock (ehemaliges "Verbandsbuch") einzutragen (https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/symptomlose-corona-infektionen-kein-meldepflichtiger-versicherungsfall-1663.html).

Problematisch ist bei dieser Vorgehensweise, dass die Inhalte der Meldeblöcke nach fünf Jahren gelöscht werden. Wir kennen die langfristigen Auswirkungen von Covid-Infektionen noch nicht. Sollte sich nach einem Zeitraum von über fünf Jahren eine Folgeerkrankung einstellen, die auf die ehemalige Corona-Infektion zurückgeführt werden kann, ist die Dokumentation gegenüber der Unfallkasse dann nicht mehr möglich.

Jede*r Arbeitnehmer*in/Studierende*r kann jedoch selbst tätig werden und eine solche Unfallanzeige einreichen, auch wenn die akute Erkrankung kaum mit Symptomen verbunden ist. So kann auch nach einem Zeitraum von über fünf Jahren noch gegenüber der Unfallkasse dokumentiert werden, dass es eine arbeitsbedingte Corona-Infektion in der Vergangenheit gegeben hat.

 

Rub

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend eine Information, die von der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten mitgeteilt wurde:

Die Unfallkassen haben sich bundesweit darauf verständigt, dass symptomlose Corona-Infektion, deren Ursache sich aus dem Arbeitszusammenhang ergibt, nicht mehr als Unfall/Betriebskrankheit gemeldet werden sollen, sondern es wird dazu geraten, diese Infektion in den Meldeblock (ehemaliges "Verbandsbuch") einzutragen (https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachrichten/symptomlose-corona-infektionen-kein-meldepflichtiger-versicherungsfall-1663.html).

Problematisch ist bei dieser Vorgehensweise, dass die Inhalte der Meldeblöcke nach fünf Jahren gelöscht werden. Wir kennen die langfristigen Auswirkungen von Covid-Infektionen noch nicht. Sollte sich nach einem Zeitraum von über fünf Jahren eine Folgeerkrankung einstellen, die auf die ehemalige Corona-Infektion zurückgeführt werden kann, ist die Dokumentation gegenüber der Unfallkasse dann nicht mehr möglich.

Jede*r Arbeitnehmer*in/Studierende*r kann jedoch selbst tätig werden und eine solche Unfallanzeige einreichen, auch wenn die akute Erkrankung kaum mit Symptomen verbunden ist. So kann auch nach einem Zeitraum von über fünf Jahren noch gegenüber der Unfallkasse dokumentiert werden, dass es eine arbeitsbedingte Corona-Infektion in der Vergangenheit gegeben hat.