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Beitritt zur „Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung sowie zu Gesundheitsförderung“

08.06.2022

Gesundheit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 25. Mai 2022 ist der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten der „Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum“ (Nr. 1468), die bislang lediglich für MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung galt (Nr. 921), beigetreten.

Die Dienstvereinbarung bezieht sich aktuell nur auf die Angebote zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Gesundheitsförderung des Dezernats für Organisations- und Personalentwicklung (Dez. 6), die nun allen Beschäftigten gleichermaßen zugänglich sind. Darüber hinaus wurde für die Zukunft verabredet, Fortbildungsangebote anderer Anbieter in den Geltungsbereich der Dienstvereinbarung aufzunehmen, Stichwort „Fortbildungslandschaft der RUB“. Hierzu werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Ein entscheidender Grund für den Beitritt des WPR zur Dienstvereinbarung war es unter anderem, nunmehr auch den vom WPR vertretenen Beschäftigtengruppen die Möglichkeit zu eröffnen, Maßnahmen des Bereichs Gesundheitsförderung bei Anrechnung von 1,5 h / Woche bzw. 6 h / Monat der Arbeitszeit zu nutzen bzw. intensiver als bislang in Anspruch nehmen zu können. Im Übrigen werden die Fortbildungsangebote sowie die Auswahlregelungen des Dez. 6 seit vielen Jahren vom WPR mitbestimmt.

Die auf dieser Dienstvereinbarung basierenden Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung bzw. der Gesundheitsförderung finden Sie im Fortbildungsportal der RUB unter https://fortbildungsportal.ruhr-uni-bochum.de/start/angebote-im-portal.

 

Gesundheit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 25. Mai 2022 ist der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten der „Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum“ (Nr. 1468), die bislang lediglich für MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung galt (Nr. 921), beigetreten.

Die Dienstvereinbarung bezieht sich aktuell nur auf die Angebote zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Gesundheitsförderung des Dezernats für Organisations- und Personalentwicklung (Dez. 6), die nun allen Beschäftigten gleichermaßen zugänglich sind. Darüber hinaus wurde für die Zukunft verabredet, Fortbildungsangebote anderer Anbieter in den Geltungsbereich der Dienstvereinbarung aufzunehmen, Stichwort „Fortbildungslandschaft der RUB“. Hierzu werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Ein entscheidender Grund für den Beitritt des WPR zur Dienstvereinbarung war es unter anderem, nunmehr auch den vom WPR vertretenen Beschäftigtengruppen die Möglichkeit zu eröffnen, Maßnahmen des Bereichs Gesundheitsförderung bei Anrechnung von 1,5 h / Woche bzw. 6 h / Monat der Arbeitszeit zu nutzen bzw. intensiver als bislang in Anspruch nehmen zu können. Im Übrigen werden die Fortbildungsangebote sowie die Auswahlregelungen des Dez. 6 seit vielen Jahren vom WPR mitbestimmt.

Die auf dieser Dienstvereinbarung basierenden Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung bzw. der Gesundheitsförderung finden Sie im Fortbildungsportal der RUB unter https://fortbildungsportal.ruhr-uni-bochum.de/start/angebote-im-portal.