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Tarifergebnis TV-L 2021 und Coronasonderzahlung

17.02.2022

Rub

In der Tarifrunde TV-L 2021 wurden Ende November letzten Jahres folgende Ergebnisse erzielt:

  • Corona-Sonderzahlung: 1300 Euro
  • Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Praktikantinnen- und Praktikantenentgelte: Erhöhung um 50 Euro

Bezüglich der Corona-Sonderzahlung gilt:

„Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. Die Corona-Sonderzahlung wird bis März 2022 ausbezahlt. Sie ist steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Falls einzelne Bundesländer eigene Corona-Sonderzahlungen leisten, wird dies auf den steuerfreien Betrag angerechnet.“ (Quelle: https://www.gew.de/dasgewinnenwir/fragen-und-antworten)

Wichtig zu wissen:

Das Arbeitsverhältnis muss zum 29.11.2021 bestanden haben.
Es werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt.
Zwischen dem 1.1.2021 und dem 29.11.2021 muss mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben.
Aus dem Vertretungsbereich des WPR kommen nur die TV-L Beschäftigten in den Genuss der Sonderzahlung.
Wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten die Sonderzahlung trotz Initiativantrag des WPR nicht, da sie nicht in den Geltungsbereich des TV-L fallen.

Die Coronasonderzahlung erfolgt bis spätestens 31.3.2022, voraussichtlich mit der Bezügemitteilung für Februar 2022.

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In der Tarifrunde TV-L 2021 wurden Ende November letzten Jahres folgende Ergebnisse erzielt:

  • Corona-Sonderzahlung: 1300 Euro
  • Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent
  • Laufzeit: 24 Monate
  • Praktikantinnen- und Praktikantenentgelte: Erhöhung um 50 Euro

Bezüglich der Corona-Sonderzahlung gilt:

„Die Corona-Sonderzahlung erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Sie beträgt 1.300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie anteilig zu ihrem Beschäftigungsumfang. Azubis und Praktikanten erhalten 650 Euro. Die Corona-Sonderzahlung wird bis März 2022 ausbezahlt. Sie ist steuerfrei bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Falls einzelne Bundesländer eigene Corona-Sonderzahlungen leisten, wird dies auf den steuerfreien Betrag angerechnet.“ (Quelle: https://www.gew.de/dasgewinnenwir/fragen-und-antworten)

Wichtig zu wissen:

Das Arbeitsverhältnis muss zum 29.11.2021 bestanden haben.
Es werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt.
Zwischen dem 1.1.2021 und dem 29.11.2021 muss mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben.
Aus dem Vertretungsbereich des WPR kommen nur die TV-L Beschäftigten in den Genuss der Sonderzahlung.
Wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten die Sonderzahlung trotz Initiativantrag des WPR nicht, da sie nicht in den Geltungsbereich des TV-L fallen.

Die Coronasonderzahlung erfolgt bis spätestens 31.3.2022, voraussichtlich mit der Bezügemitteilung für Februar 2022.