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DV zur Ortsflexiblen Arbeit unterzeichnet

16.02.2022

Laptop

Am 15.02.2022 haben die Vertreter der Dienststelle, der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten und der Personalrat der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung die gemeinsame „Dienstvereinbarung für das ortsflexible Arbeiten“ unterschrieben.

Alternativ können danach auf Wunsch die bislang schon geregelte „Alternierende Telearbeit“ und neu die „Mobile Arbeit“ bei dem bzw. der jeweiligen Vorgesetzten beantragt werden. Die bisherige „Dienstvereinbarung zur alternierende Telearbeit“ wird durch die neue Dienstvereinbarung abgelöst. Bestehende diesbezügliche Vereinbarungen bleiben im Sinne des Bestandsschutzes aber weiterhin gültig.

Die für Neuanträge notwendigen Formulare und Hinweise werden in Kürze über das Serviceportal verfügbar sein.

Gemäß der neuen Dienstvereinbarung können maximal 60% der regulären Arbeitszeit auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag an einem anderen Ort als der RUB erbracht werden. Nota bene: Bei mehr als 50% erfolgt die verpflichtende Teilnahme an einem Pilotprojekt zum Desk Sharing.

Die Dienstvereinbarung ist ein Kompromiss und stellt aus unserer Sicht insgesamt einen großen und wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben dar. Sie folgt damit auch den wichtigen Hinweisen, die Sie uns vor einigen Monaten in der Befragung zum Homeoffice gegeben haben. Dennoch: Wenn Sie Probleme haben, Verbesserungsbedarf sehen oder auch einfach nur zufrieden sind, würden wir uns sehr über Ihre Rückmeldung freuen. Denn spätestens zum 31.12.2023 soll eine Evaluation der Dienstvereinbarung erfolgen.

 

Hinweis: Zur neuen Dienstvereinbarung werden zentrale Informationsveranstaltungen der Dienststelle durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über das Serviceportal: https://serviceportal.ruhr-uni-bochum.de/termine/seiten/veranstaltung.aspx?vid=67

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Am 15.02.2022 haben die Vertreter der Dienststelle, der Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten und der Personalrat der MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung die gemeinsame „Dienstvereinbarung für das ortsflexible Arbeiten“ unterschrieben.

Alternativ können danach auf Wunsch die bislang schon geregelte „Alternierende Telearbeit“ und neu die „Mobile Arbeit“ bei dem bzw. der jeweiligen Vorgesetzten beantragt werden. Die bisherige „Dienstvereinbarung zur alternierende Telearbeit“ wird durch die neue Dienstvereinbarung abgelöst. Bestehende diesbezügliche Vereinbarungen bleiben im Sinne des Bestandsschutzes aber weiterhin gültig.

Die für Neuanträge notwendigen Formulare und Hinweise werden in Kürze über das Serviceportal verfügbar sein.

Gemäß der neuen Dienstvereinbarung können maximal 60% der regulären Arbeitszeit auf Basis einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag an einem anderen Ort als der RUB erbracht werden. Nota bene: Bei mehr als 50% erfolgt die verpflichtende Teilnahme an einem Pilotprojekt zum Desk Sharing.

Die Dienstvereinbarung ist ein Kompromiss und stellt aus unserer Sicht insgesamt einen großen und wichtigen Schritt hin zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben dar. Sie folgt damit auch den wichtigen Hinweisen, die Sie uns vor einigen Monaten in der Befragung zum Homeoffice gegeben haben. Dennoch: Wenn Sie Probleme haben, Verbesserungsbedarf sehen oder auch einfach nur zufrieden sind, würden wir uns sehr über Ihre Rückmeldung freuen. Denn spätestens zum 31.12.2023 soll eine Evaluation der Dienstvereinbarung erfolgen.

 

Hinweis: Zur neuen Dienstvereinbarung werden zentrale Informationsveranstaltungen der Dienststelle durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über das Serviceportal: https://serviceportal.ruhr-uni-bochum.de/termine/seiten/veranstaltung.aspx?vid=67