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Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung anlässlich der akuten Hochwasserkatastrophe

03.08.2021

Hochwasser

Die Unwetter- und Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 hat viele direkt Betroffene zurückgelassen und zugleich eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität ausgelöst.

In Verbindung mit Ereignissen und ihrer Folgen hat die Landesregierung NRW über die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für unmittelbar Betroffene und freiwillige Helfer informiert. Den genauen Wortlaut können Sie dem nachfolgenden Schreiben entnehmen.

Hochwasser

Die Unwetter- und Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 hat viele direkt Betroffene zurückgelassen und zugleich eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität ausgelöst.

In Verbindung mit Ereignissen und ihrer Folgen hat die Landesregierung NRW über die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für unmittelbar Betroffene und freiwillige Helfer informiert. Den genauen Wortlaut können Sie dem nachfolgenden Schreiben entnehmen.


Sonderurlaub nach katastrophalem Unwetter

Rundschreiben   (84.5 kB)