NACH OBEN

Infos zum Thema Urlaub

08.03.2021

Das WPR-Info zum Thema Urlaub vom 4.3.21 ist online.

Eine Leseprobe:

Stornierung des Urlaubs

Die Frage des Stornierens eines schon genehmigten Urlaubs wegen der Corona-Pandemie wird gerade zwischen WPR und Personaldezernat diskutiert. Aktuell kann schon so viel gesagt werden:

Genehmigter Urlaub muss grundsätzlich genommen werden. Das ist die Rechtslage. Allerdings kann er im begründeten Einzelfall im beiderseitigen Einverständnis verschoben bzw. storniert werden: Sprechen Sie Ihren Vorgesetzen / Ihre Vorgesetzte auf Ihr Problem an und erläutern Sie die Umstände, die aus Ihrer Sicht eine Verschiebung oder Stornierung des beantragten Urlaubs gerechtfertigt erscheinen lassen bzw. erfordern. Gerne können Sie vorab auch mit uns Kontakt aufnehmen.