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Anträge auf Telearbeit

08.01.2021

Liebe Kollegin, lieber Kollege, der WPR ist darüber informiert worden, dass die Verwaltung auf Anweisung aus dem Krisenstab neue Anträge auf Telearbeit nicht mehr genehmigt.

Dennoch soll die Dienstvereinbarung alternierende Telearbeit (Amtl. Bekanntmachung Nr. 955 vom 13.2.2013) weiterhin gelten.

Der WPR hat dagegen protestiert, auch dagegen, dass die Mitbestimmung – zumindest bisher – nicht eingehalten wurde. Hierzu laufen aktuell Gespräche.

Damit wird uns für Ihre Interessen einsetzen können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns informieren, nachdem Sie einen Antrag auf alternierende Telearbeit gemäß der o.g. Dienstvereinbarung bei der Verwaltung eingereicht haben. Selbstverständlich wird die Vertraulichkeit gewahrt.