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Erfolg des WPR: Erhöhung der Stundensätze für Hilfskräfte

27.07.2020

Der WPR hatte mit Schreiben vom 8.11.2019 eine Erhöhung der Stundenlöhne angeregt. Er hatte vorgetragen, dass die beiden letzten Erhöhungen der Stundenlöhne für Hilfskräfte jeweils zum 1.4. eines geraden Jahres wirksam geworden sind. Die vorletzte Erhöhung erfolgte zum 1.4.2016, die letzte zum 1.4.2018.

Insgesamt hat der WPR angeregt, die Entwicklung der Tarifentgelte auf die Stundenlöhne der Hilfskräfte abzubilden und eine Erhöhung der Stundenlöhne um ca. 8% gefordert. Im Jour Fixe zwischen Personaldezernat und dem WPR am 5.2.20 erfolgte der Hinweis, dass eine Erhöhung in Vorbereitung sei.

Der Rektor erklärte im VJG am 19.2.20, dass – vorbehaltlich der Zustimmung zur Rektorats-vorlage – eine Erhöhung zum WiSe 2020/21 erfolgen sollte. Der Rektor erinnert, dass die Stundenlöhne der Ruhr-Universität im Vergleich zu anderen Universitäten im Land vergleichsweise gut seien. Das solle auch so bleiben.

Der Rektor teilt im VJG am 16.7.20 mit, dass wg. der Doppelkrise erst am 14.7.2020 im Rektorat die Entscheidung für eine Erhöhung um ca. 6% gefallen sei. Wegen der Verspätung kann die Umsetzung erst zum 1.1.2021 erfolgen, da man sonst zu viele Arbeitsverträge anfassen bzw. modifizieren müsste (450 €-Schwelle). Der Rektor dankt dem WPR für seine Hartnäckigkeit und hofft, dass man zukünftig alle zwei Jahre jeweils zum Jahresanfang zu einer Erhöhung der Stundenlöhne für Hilfskräfte kommen könne.

Ab dem 01.01.2021 gelten die neuen Stundensätze: