07.04.2026
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Nach zähen und intensiven Verhandlungen konnten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2026 einen Durchbruch erzielen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder dürfen sich auf ein Gehaltsplus von insgesamt 5,8 Prozent freuen – die erste Erhöhung wird bereits im April spürbar. Im Detail sieht die Einigung folgende Gehaltssteigerungen vor:
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 27 Monate und endet am 31. Januar 2028. Auch für die studentischen Beschäftigten gibt es Neuigkeiten: Die Mindestlöhne werden durch eine neue schuldrechtliche Vereinbarung angehoben. Bereits ab sofort gilt die neue Regelung, die eine Erhöhung auf 15,20 Euro zum Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro zum Sommersemester 2027 vorsieht. In der nächsten Tarifrunde 2028 werden weitere Anpassungen ab dem Sommersemester 2028 auf den Verhandlungstisch kommen. „Dieser Kompromiss ist das Ergebnis äußerst schwieriger Gespräche. Mit dieser Einigung bleiben die Länder-Beschäftigten auf Augenhöhe mit der Entwicklung bei Bund und Kommunen“, betonte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern nach Abschluss der Verhandlungen. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die TdL verweigert weiterhin eine tarifliche Regelung für studentische Hilfskräfte. „Es ist sehr enttäuschend, dass die Arbeitgeber hier keinerlei Bewegung zeigen. Damit verwehren sie 300.000 studentischen Beschäftigten den Schutz eines Tarifvertrags. Die minimale Erhöhung der Mindeststundenlöhne ist nicht ausreichend und zudem nicht individuell einklagbar“, kritisierte Finnern. Trotz aller Herausforderungen ist die Einigung ein wichtiges Signal: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder können sich auf spürbare Verbesserungen freuen und bleiben im Wettbewerb um gute Arbeitsbedingungen weiterhin gut aufgestellt. Der Abschluss beispielhaft durchgerechnet für eine angestellte Lehrkraft TV-L E13, Stufe 4:
insgesamt 337,36 € mehr (brutto) ab 1. Januar 2028 im Vergleich zum März 2026. |
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Nach zähen und intensiven Verhandlungen konnten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2026 einen Durchbruch erzielen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder dürfen sich auf ein Gehaltsplus von insgesamt 5,8 Prozent freuen – die erste Erhöhung wird bereits im April spürbar. Im Detail sieht die Einigung folgende Gehaltssteigerungen vor:
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 27 Monate und endet am 31. Januar 2028. Auch für die studentischen Beschäftigten gibt es Neuigkeiten: Die Mindestlöhne werden durch eine neue schuldrechtliche Vereinbarung angehoben. Bereits ab sofort gilt die neue Regelung, die eine Erhöhung auf 15,20 Euro zum Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro zum Sommersemester 2027 vorsieht. In der nächsten Tarifrunde 2028 werden weitere Anpassungen ab dem Sommersemester 2028 auf den Verhandlungstisch kommen. „Dieser Kompromiss ist das Ergebnis äußerst schwieriger Gespräche. Mit dieser Einigung bleiben die Länder-Beschäftigten auf Augenhöhe mit der Entwicklung bei Bund und Kommunen“, betonte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern nach Abschluss der Verhandlungen. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die TdL verweigert weiterhin eine tarifliche Regelung für studentische Hilfskräfte. „Es ist sehr enttäuschend, dass die Arbeitgeber hier keinerlei Bewegung zeigen. Damit verwehren sie 300.000 studentischen Beschäftigten den Schutz eines Tarifvertrags. Die minimale Erhöhung der Mindeststundenlöhne ist nicht ausreichend und zudem nicht individuell einklagbar“, kritisierte Finnern. Trotz aller Herausforderungen ist die Einigung ein wichtiges Signal: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder können sich auf spürbare Verbesserungen freuen und bleiben im Wettbewerb um gute Arbeitsbedingungen weiterhin gut aufgestellt. Der Abschluss beispielhaft durchgerechnet für eine angestellte Lehrkraft TV-L E13, Stufe 4:
insgesamt 337,36 € mehr (brutto) ab 1. Januar 2028 im Vergleich zum März 2026. |